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Grundschulverbund Oerlinghausen
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Schulleiter und verantwortlich für den Inhalt: Markus Landerbarthold
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Datenschutz in öffentlichen Schulen
Gemäß § 32 a des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine beauftragte Person für den Datenschutz zu bestellen. Aufgabe ist es, einzelne Personen davor zu schützen, dass sie durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in ihrem Recht beeinträchtigt werden, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).
Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen enthält die allgemeinen Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei, dass sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränken muss und dass Daten grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Wesentlich ist auch das Recht der oder des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten.
Speziell für Schulen enthält das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen im § 120 bis § 122 und in den beiden Verordnungen VO-DV I und VO-DV II die umfassenden Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen.
Jede Lehrkraft kann sich in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Rechtsgrundlage: § 8 DSG NRW „Verfahrensverzeichnis“ Alle datenverarbeitenden Stellen müssen ein Datenschutz-Verfahrensverzeichnis führen (§ 8 DSG NRW). Auch die Schulen müssen dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie mit Hilfe welcher automatisierter Verfahren auf welche Weise verarbeiten und welche
Datenschutzmaßnahmen sie dabei getroffen haben. Anschließend muss dieses Dokument (Verfahrensnachweis) dem zuständigen Datenschutzbeauftragten vorgelegt werden. Die datenverarbeitende Stelle hat dabei eine “Bringschuld”. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutz Gesetze in der Schule ist die Schulleitung.
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Kontakt des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte(r) für Schulen
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Mail-Adresse: Datenschutz.Schulen@Kreis-Lippe.de