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Schulleiter und verantwortlich für den Inhalt: Markus Landerbarthold

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Datenschutz in öffentlichen Schulen

Gemäß § 32 a des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine beauftragte Person für den Datenschutz zu bestellen. Aufgabe ist es, einzelne Personen davor zu schützen, dass sie durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in ihrem Recht beeinträchtigt werden, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen enthält die allgemeinen Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen.

Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei, dass sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränken muss und dass Daten grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Wesentlich ist auch das Recht der oder des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten.

Speziell für Schulen enthält das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen im § 120 bis § 122 und in den beiden Verordnungen VO-DV I und VO-DV II die umfassenden Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen.

Jede Lehrkraft kann sich in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Rechtsgrundlage: § 8 DSG NRW „Verfahrensverzeichnis“ Alle datenverarbeitenden Stellen müssen ein Datenschutz-Verfahrensverzeichnis führen (§ 8 DSG NRW). Auch die Schulen müssen dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie mit Hilfe welcher automatisierter Verfahren auf welche Weise verarbeiten und welche

Datenschutzmaßnahmen sie dabei getroffen haben. Anschließend muss dieses Dokument (Verfahrensnachweis) dem zuständigen Datenschutzbeauftragten vorgelegt werden. Die datenverarbeitende Stelle hat dabei eine “Bringschuld”. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutz Gesetze in der Schule ist die Schulleitung.

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

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Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

Kontakt des Datenschutzbeauftragten 

Datenschutzbeauftragte(r) für Schulen
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Mail-Adresse: Datenschutz.Schulen@Kreis-Lippe.de

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