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Schulanmeldung (Schuljahr 25/26)

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule wieder ein wenig näher kennen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Herzliche Grüße!

Markus Landerbarthold
-Schulleiter-

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